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Einlagen sind funktionelle Orthesen zur Korrektur, Stützung oder Bettung von Fußdeformitäten, zur Entlastung oder Lastumverteilung der Fußweichteile, der Bein- oder auch Wirbelsäulengelenke. Sie werden aus Kork, Leder, thermoplastischen Kunststoffen und/oder Metall gefertigt.
 
Der Erfolg zur Behandlung mit Einlagen hängt weitgehend auch von den getragenen Schuhen ab. Der Schuh muß die Einlage in ihrer orthopädischen Funktion ergänzen. So sind in vielen Fällen orthopädische Schuhzurichtungen unumgänglich.
 
Mindestgebrauchszeiten für den Einsatz von Einlagen lassen sich generell nicht festlegen. So ist im Einzelfall der Lebensweise des Versicherten, der Art der Beschaffenheit der Einlagen und den sich gegebenenfalls verändernden Erfordernissen des zu behandelnden Fußes Rechnung zu tragen. Die Ersatzbeschaffung macht ebenfalls eine Einzelfallentscheidung notwendig.
 
Mehrfachausstattung
Die Ausstattung des Versicherten mit mehreren, verschiedenartigen Einlagen ist von den Erfordernissen im Einzelfall abhängig. Bei erkennbarer Notwendigkeit sowie vorliegender Indikation ist eine Mehrfachausstattung mit mehreren verschiedenartigen Einlagen möglich.
 
Verordnungsweise
Aufgrund des erforderlichen Ausgleichs der Sensibilität, der Statik und Dynamik des Fußes erfolgt die Einlagenversorgung in der Regel beiderseits.





Sonderanfertigung
Als Sondereinlagen werden Einlagen bezeichnet, die unter Verwendung eines vom Patienten genommenen Formabdrucks mit anschließender Erstellung eines Positives auf diesem hergestellt werden. Diese Einlagen werden nicht auf Basis eines Rohlings hergestellt. Sie werden heute meistens in der modernen Frästechnik oder Preg-Preg-Technik hergestellt. Sie sind angezeigt, wenn eine Versorgung mit anderen, weniger aufwendigen Einlagen nicht mehr erreicht werden kann; eine Einlagenversorgung in Sonderanfertigung bedarf der Begründung und Einreichung eines Kostenvoranschlags vom Leistungserbringer.

Die Kosten für diese Einlagen werden ebenfalls nur noch zu 60 % vom Abgabepreis von den Krankenkassen übernommen!
Verordnung
Einlagen bei schweren Fußfehlformen (08.03.07.0001).